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2021
2 G Regelung ab 8. November bei allen Erwachsenen Kursen
Von Ulrike Furch
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Ab sofort – 8. November 2021 gilt bis auf weiteres folgende COVID Regelung im Sportbereich:
Alle Personen ab 15 Jahre / nach Ende der Schulpflicht dürfen die Sporteinheiten nur mehr als Geimpfte oder Genesene (2G-Regelung) besuchen.
Folgende Übergangsfrist tritt in Kraft:
In den ersten vier Wochen gilt auch schon die Erstimpfung – gemeinsam mit einem PCR-Test – können Erwachsene älter als 15 Jahre an den Kursen teilnehmen.